Rechtsprechung
LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
AVR des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes § 5 i.V.m. Anlage 1
AVR des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung einer "Elektrotechnischen Assistentin" in einem Altenstift; Eigenständige Durchführung von neurophysiologischen Untersuchungen als besonders verantwortungsvolle Tätigkeit; Ablehnung des Bewährungsaufstiegs aus wirtschaftlichen Gründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung einer "Elektrotechnischen Assistentin" in einem Altenstift; eigenständige Durchführung von neurophysiologischen Untersuchungen als besonders verantwortungsvolle Tätigkeit; Ablehnung des Bewährungsaufstiegs aus wirtschaftlichen Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Passau, 23.11.2012 - 3 Ca 503/12
- LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
Auszug aus LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13
e) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist unter dem Begriff "besonders verantwortungsvoll" zu verstehen, dass die normale Verantwortung, also das Erledigen von Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß in gewichtiger und beträchtlicher Weise überschritten werden muss dadurch, dass die Verantwortung des Mitarbeiters sich z.B. auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge bezieht (vgl. BAG Urteil vom 24.02.1999 - 4 AZR 8/98). - BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von …
Auszug aus LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13
Ein solcher Beurteilungsspielraum ist in der Rechtsprechung des Bundsarbeitsgerichts bei unbestimmten Rechtsbegriffen durchaus anerkannt (vgl. BAG Urteil vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 Rn. 32 zitiert nach Juris). - BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 758/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
Auszug aus LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13
Bei einer Ermessensentscheidung sind die wesentlichen Umstände des Falls und die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen ( vgl. z.B. BAG Urt. vom 12.10.2011 - 10 AZR 758/10). - BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85
Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung - …
Auszug aus LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13
Daher hat das BAG in der von Seiten des Arbeitsgerichts zitierten Entscheidung vom 26.11.1986 (4 AZR 789/85) im Rahmen etwa der Zuerkennung einer fakultativen Stufe auch wirtschaftliche Erwägungen als im Rahmen der Ermessensentscheidung heranziehbar gebilligt.
Rechtsprechung
LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 167/13, 11 Sa 164/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
AVR des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes § 5 i.V.m. Anlage 1
AVR des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Wolters Kluwer
Ablehnung des Bewährungsaufstiegs einer Altenpflegerin aus wirtschaftlichen Gründen
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 5 AVR des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes i.V.m. Anlage 1
Eingruppierung, medizinisch-technische Assistentin, Bewährungsaufstieg - rechtsportal.de
Ablehnung des Bewährungsaufstiegs einer Altenpflegerin aus wirtschaftlichen Gründen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Passau, 23.11.2012 - 3 Ca 504/12
- LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 167/13, 11 Sa 164/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von …
Auszug aus LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 167/13
Ein solcher Beurteilungsspielraum ist in der Rechtsprechung des Bundsarbeitsgerichts bei unbestimmten Rechtsbegriffen durchaus anerkannt (vgl. BAG Urteil vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 Rn. 32 zitiert nach Juris). - BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 758/10
Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools
Auszug aus LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 167/13
Bei einer Ermessensentscheidung sind die wesentlichen Umstände des Falls und die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen ( vgl. z.B. BAG Urt. vom 12.10.2011 - 10 AZR 758/10). - BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85
Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung - …
Auszug aus LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 167/13
Daher hat das BAG in der von Seiten des Arbeitsgerichts zitierten Entscheidung vom 26.11.1986 (4 AZR 789/85) im Rahmen etwa der Zuerkennung einer fakultativen Stufe auch wirtschaftliche Erwägungen als im Rahmen der Ermessensentscheidung heranziehbar gebilligt.